Wer braucht TAGRA

Betrifft das
auch Sie?

Das EU-Recht verpflichtet Verkehrsunternehmen und bestimmte Berufskraftfahrer, Tachographendaten regelmäßig herunterzuladen, auszuwerten und zu archivieren. Diese Gruppen sind betroffen.

Fuhrparkbetreiber & Unternehmen
TAGRA 1 / 2 / 4 / 6 / MAX

Sie sind betroffen, wenn Ihr Unternehmen Fahrzeuge betreibt, die den EU-Tachographenvorschriften unterliegen — Lkw, Busse und ab Juli 2026 auch bestimmte Transporter.

  • Unternehmen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
  • Inländische Transportunternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 t
  • Bus- und Reisebusunternehmen
  • Transporter-Betreiber im grenzüberschreitenden Verkehr (ab Juli 2026, Fahrzeuge 2,5–3,5 t)
  • Verkehrsleiter, die für die Einhaltung der Vorschriften durch die Fahrer verantwortlich sind
  • Logistikunternehmen, die Fahrerdaten verwalten
Lösung für Unternehmen →
Berufskraftfahrer
TAGRA Trucker

Sie sind betroffen, wenn Sie berufsmäßig fahren und selbst für die Daten Ihrer Fahrerkarte verantwortlich sind. TAGRA Trucker übernimmt Download und Archivierung der Fahrerkarte für einen einzelnen Fahrer.

  • Angestellte Fahrer, die die Archivierung ihrer Karte selbst übernehmen
  • Fahrer, die ihre Lenkzeiten vor einer Kontrolle selbst prüfen wollen
  • Fahrer, die den Arbeitgeber wechseln und ihre Aufzeichnungen behalten möchten
Selbstständig / Unternehmer-Fahrer? Sie sind zugleich Fahrer UND Verkehrsunternehmen — Sie müssen daher sowohl die Daten der Fahrerkarte als auch die Daten der Fahrzeugeinheit (Tachograph) herunterladen. TAGRA Trucker allein genügt nicht — siehe TAGRA 1(ein Fahrzeug), die beides abdeckt.
  • Transporter-Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr (ab Juli 2026) — angestellte Fahrer können TAGRA Trucker für die eigene Kartenkopie nutzen; selbstständige Transporter-Betreiber benötigen TAGRA 1 (Karte & Fahrzeug).
Lösung für Fahrer →
Kontrollbehörden
TAGRA Control

Polizei, Zollverwaltungen, Arbeitsinspektionen und Verkehrsministerien setzen TAGRA Control ein — eine spezielle Software für Straßen- und Betriebskontrollen.

  • Sofortige Verstoßanalyse aus Fahrerkarten und Tachographen
  • Alle Tachographen-Generationen: G1 und Smart G2V2
  • EU 561/2006, 2020/1054, AETR — immer auf dem aktuellen Stand
  • Kontrollprotokolle, die direkt im Verfahren verwendbar sind
  • Tschechische Polizei, Zoll, slowakische Arbeitsinspektionen, ungarisches Verkehrsministerium
  • Schulungen auf Englisch verfügbar
Lösung für Kontrollbehörden →
Neu ab Juli 2026

Transporter im grenzüberschreitenden Verkehr

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht, einen digitalen Tachographen einzubauen und die Daten regelmäßig herunterzuladen und auszuwerten, auch für leichte Nutzfahrzeuge von 2,5–3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr.

Das betrifft zahlreiche Unternehmen und Fahrer, die bisher ausgenommen waren. Wenn Sie Transporter grenzüberschreitend einsetzen, sollten Sie jetzt vorbereitet sein.

TAGRA ist auf diese Pflicht vollständig vorbereitet. Sowohl die Unternehmens- als auch die Fahrerversion erfüllen die neuen Anforderungen vom ersten Tag an.

Wer ist ab Juli 2026 betroffen
  • Fahrzeuge von 2,5–3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Unternehmen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten
  • Selbstständige Transporter-Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Rein innerstaatlicher Verkehr — nicht betroffen