Ratgeber für Transportunternehmen · 2026

Unternehmenskarte für den Tachographen: Antrag, Kosten und weitere Schritte

Truck Data TechnologyAktualisiert im Oktober 20268 Min. Lesezeit

Jeder Unternehmer, dessen Fahrzeuge unter die Tachographenpflicht fallen, benötigt eine Unternehmenskarte. Dieser Ratgeber erklärt, wer sie ausstellt, was sie kostet und was ab dem ersten Tag damit zu tun ist: die Unternehmenssperre im Tachographen aktivieren, Daten fristgerecht herunterladen und vor allem auswerten. Er behandelt auch Transporter über 2,5 t, die ab dem 1. Juli 2026 unter die Vorschriften fallen.

Ausgestellt von
Zuständige Stelle

Die Karte wird von der Ausgabestelle des Landes ausgestellt, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

Gültig für
5 Jahre

Danach müssen Sie rechtzeitig eine neue Karte beantragen.

Erster Schritt
Unternehmenssperre

Stecken Sie die Karte ein und aktivieren Sie die Unternehmenssperre im Tachographen.

Ausleseintervall
90 / 28 Tage

Fahrzeugeinheit alle 90 Tage, Fahrerkarten alle 28 Tage.

Einstecken einer Unternehmenskarte in einen digitalen Tachographen in einer Lkw-Kabine
Die Grundlagen

Was eine Unternehmenskarte ist (und was nicht)

Die Unternehmenskarte ist eine Chipkarte für den digitalen Tachographen, die das Transportunternehmen identifiziert. Sie funktioniert wie ein Schlüssel: Mit ihr können Sie die Unternehmenssperre aktivieren und für Ihre Fahrzeuge Daten anzeigen, ausdrucken sowie Daten aus dem Tachographen auslesen. Sie speichert keine Daten über die Fahrten oder Aktivitäten der Fahrer – sie zeichnet lediglich ihre eigene Verwendung auf, wie etwa Unternehmenssperren und das Auslesen von Daten.

Die Karte ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Eine Karte reicht für jedes Fahrzeug mit digitalem Tachographen, das Sie betreiben. Verwechseln Sie diese nicht mit der Fahrerkarte (persönlich, auf den Namen des Fahrers ausgestellt), der Werkstattkarte (für zugelassene Werkstätten) oder der Kontrollkarte (für Kontrollbehörden).

Nicht zu verwechseln mit einem Unternehmensprofil

Ein Unternehmensprofil in Suchmaschinen oder Kartendiensten hat nichts mit Tachographen zu tun. Dieser Leitfaden behandelt ausschließlich die Chipkarte für den digitalen Tachographen gemäß Verordnung (EU) Nr. 165/2014.

Wer sie benötigt

Wer eine Unternehmenskarte benötigt

Jeder Unternehmer, dessen Fahrzeuge unter die Tachographenpflicht fallen, benötigt eine Unternehmenskarte – ohne sie können Sie die Unternehmenssperre im Fahrtenschreiber nicht aktivieren oder Daten aus ihm auslesen.

Ab dem 1. Juli 2026 erweitert sich der Kreis der betroffenen Unternehmer. Fahrtenschreiber und somit auch Unternehmenskarten sind dann auch für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t erforderlich, die im internationalen Güterverkehr oder für Kabotage eingesetzt werden. Entscheidend ist die Nutzung des Fahrzeugs – es gelten Ausnahmen, beispielsweise für bestimmten Werkverkehr. Die neue Regelung weitet die Tachographenpflicht nicht auf den rein nationalen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t und bis zu 3,5 t aus. Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen grundsätzlich auch im nationalen Verkehr bereits der Tachographenpflicht, sofern keine Ausnahme greift. Details und Ausnahmen finden Sie in unserem Artikel über Fahrtenschreiber in Transportern.

Neues Unternehmen? Die Karte ist nur der Anfang

Viele neue Unternehmer beantragen die Karte wegen Straßenkontrollen und denken, damit sei es getan. Die Karte bringt jedoch weitere Pflichten mit sich: die Aktivierung der Unternehmenssperre, das regelmäßige Auslesen der Daten, deren Archivierung und die Auswertung, ob die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. All dies wird im Folgenden Schritt für Schritt erklärt.

Beantragung

So beantragen Sie eine Unternehmenskarte

Das Verfahren wird von jedem EU-Land selbst festgelegt, aber die wesentlichen Schritte sind überall gleich:

  • Antrag im Land Ihres Unternehmenssitzes stellen – bei der dortigen Ausgabestelle.
  • Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt – durch den Inhaber, den gesetzlichen Vertreter oder eine bevollmächtigte Person.
  • Unternehmensdaten und Ausweis bereithalten – Angaben zur Unternehmensregistrierung und das Ausweisdokument der antragstellenden Person.
  • Gebühr bezahlen und auf die Lieferung warten – je nach Land dauert dies etwa eine Woche bis einen Monat.

Deutschland: Ausgabestelle hängt vom Bundesland ab

In Deutschland gibt es kein bundeseinheitliches Verfahren. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Stelle Unternehmenskarten ausstellt; produziert werden die Karten anschließend durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Zwei Beispiele:

Beantragen Sie die Erneuerung spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf der Karte.

Österreich: ÖAMTC oder ARBÖ

In Österreich stellen Sie den Antrag bei einer Ausgabestelle von ÖAMTC oder ARBÖ (siehe Unternehmensserviceportal). Die Unternehmenskarte kostet 85 € und ist fünf Jahre gültig. Wenn Sie mehr als eine Karte benötigen, geben Sie im Antrag eine Begründung an.

Übersicht: Deutschland, Österreich, Schweiz und Luxemburg

Die Unternehmenskarte wird von dem Land ausgestellt, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Übersicht Stand Oktober 2026:

LandAusgabestelleAntragstellungGebührOffizielle Seite
DeutschlandZuständige Stelle des Bundeslandes (z. B. LABO in Berlin, LAGuS in Mecklenburg-Vorpommern)Persönlich oder online, je nach BundeslandWird von jedem Bundesland festgelegt, z. B. 37 € in Berlin (32 € für jede weitere Karte), 34 € in Mecklenburg-Vorpommernverwaltung.bund.de
ÖsterreichÖAMTC oder ARBÖBei einer ÖAMTC- oder ARBÖ-Dienststelle85 €usp.gv.at
SchweizBundesamt für Strassen (ASTRA)Online oder per Papierformular; Firmensitz in der Schweiz erforderlichCHF 70 online, CHF 85 auf Papierastra.admin.ch
LuxemburgSNCA (Société Nationale de Circulation Automobile)Vom Verkehrsleiter unterzeichnetes Papierformular74 € pro Kartesnca.public.lu

Gebühren können sich ändern – prüfen Sie den Betrag vor der Antragstellung auf der Website der Ausgabestelle. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Land? Wenden Sie sich an die kartenausgebende Behörde dieses Landes – die Europäische Kommission veröffentlicht derzeit keine Liste dieser Behörden.

Gültigkeit

Gültigkeit, Verlängerung und Kartenverlust

  • Gültigkeit: Eine Unternehmenskarte ist maximal 5 Jahre gültig.
  • Verlängerung: Beantragen Sie diese rechtzeitig – in der Regel spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf der Karte.
  • Verlorene, gestohlene oder defekte Karte: Melden Sie dies unverzüglich der Ausgabestelle und beantragen Sie eine Ersatzkarte.
  • Geänderte Unternehmensdaten: Namens- oder Adressänderungen erfordern eine neue Karte.

Bewahren Sie die Karte so auf, dass sie nicht verbogen oder überhitzt werden kann – idealerweise in einer Schutzhülle – und verhindern Sie eine unbefugte Nutzung.

Eine oder mehrere?

Wie viele Unternehmenskarten Sie benötigen

Eine Unternehmenskarte reicht für den gesamten Fuhrpark aus. Ein Unternehmen kann mehrere besitzen, und in der Praxis zahlt sich das aus:

  • Mehrere Standorte – jeder Standort kann seine eigene Karte haben, sodass Sie die Karte nicht hin- und hertragen müssen.
  • Fernauslesung – die Unternehmenskarte verbleibt im Kartenleser im Büro. Eine zweite Karte ist praktisch für das Arbeiten an den Fahrzeugen.
  • Backup – sollte eine Karte defekt sein oder verloren gehen, verlieren Sie während der Wartezeit auf Ersatz nicht den Zugriff auf Ihre Daten.
Der erste Tag mit dem Fahrzeug

Unternehmenssperre mit der Unternehmenskarte aktivieren

Der erste Schritt nach der Übernahme eines Fahrzeugs ist die Unternehmenssperre. Stecken Sie die Unternehmenskarte in den digitalen Tachographen und aktivieren Sie im Menü die Unternehmenssperre (Lock-in). Die genauen Schritte unterscheiden sich je nach Hersteller leicht – beachten Sie hierzu das Handbuch des Fahrtenschreibers. Sie können die Sperre auch bei der Installation oder Kalibrierung in der Werkstatt einrichten lassen, wenn Sie die Unternehmenskarte mitbringen.

  • Was die Sperre bewirkt: Andere Unternehmen können keine Daten aus dem gesperrten Zeitraum auslesen. Kontrollbehörden und, im Rahmen ihrer Berechtigung, Werkstätten haben weiterhin Zugriff.
  • Ohne Sperre: Daten aus einem nicht gesperrten Zeitraum können mit jeder beliebigen Unternehmenskarte ausgelesen werden.
  • Beim Verkauf oder der Rückgabe eines Fahrzeugs: Lesen Sie zuerst die Daten aus und heben Sie dann die Unternehmenssperre auf (Lock-out).
Unternehmerpflichten

Daten auslesen: 90 und 28 Tage

Mit der Unternehmenskarte haben Sie den Schlüssel zu den Daten – und die Pflicht, diese regelmäßig auszulesen. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 581/2010 gilt:

  • Fahrzeugeinheit (Tachograph): spätestens alle 90 Tage.
  • Fahrerkarte: spätestens alle 28 Tage.
  • Archivierung: Bewahren Sie die Daten mindestens 12 Monate lang auf (Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014) und stellen Sie diese den Kontrolleuren auf Anfrage zur Verfügung – entweder direkt vor Ort oder aus der Ferne von Ihren Geschäftsräumen aus.

Zum Auslesen benötigen Sie ein Auslesegerät: einen tragbaren Downloadkey, eine Auslesestation im Büro oder die Fernauslesung, ohne das Fahrzeug aufsuchen zu müssen. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Auslesen, Auswerten und Archivieren von Tachographendaten.

Was neue Verkehrsunternehmen vergessen

Auslesen reicht nicht – Sie müssen auswerten

Hier machen die meisten neuen Unternehmer Fehler. Das Auslesen und Speichern der Daten erfüllt die Archivierungspflicht, aber nicht die Pflicht zur Überprüfung Ihrer Fahrer. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 muss das Verkehrsunternehmen die Arbeit der Fahrer so organisieren, dass diese die Vorschriften einhalten können, sie angemessen anweisen und regelmäßig überprüfen, ob die Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten eingehalten werden. In der Praxis erfolgen diese Kontrollen durch die Auswertung der ausgelesenen Daten.

Bei hunderten von Datensätzen sind manuelle Kontrollen langsam und fehleranfällig. TAGRA wertet Daten aus Fahrtenschreibern und Fahrerkarten aus, archiviert sie und zeigt Verstöße automatisch an. Es erstellt Berichte für Kontrollen sowie die Lohnabrechnung – und ist auch für Transporter bestens gerüstet. Wer genau Daten auswerten muss, ist zusammengefasst unter Wer ab 2026 Fahrtenschreiberdaten auswerten muss.

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Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Unternehmenskarte für den Tachographen?

Eine Chipkarte für den digitalen Tachographen, die den Verkehrsunternehmer identifiziert. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, den Tachographen zu sperren (Unternehmenssperre) sowie dessen Daten anzuzeigen, auszudrucken und herunterzuladen. Sie ist nicht an ein einziges Fahrzeug gebunden und speichert keine Daten über die Aktivitäten der Fahrer – sie zeichnet nur ihre eigene Nutzung auf, wie z. B. Unternehmenssperren und das Auslesen von Daten.

Wer benötigt eine Unternehmenskarte?

Jeder Unternehmer, dessen Fahrzeuge unter die Tachographenpflicht fallen. Ab dem 1. Juli 2026 betrifft dies auch Betreiber von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t, die für den grenzüberschreitenden Güterverkehr oder Kabotage eingesetzt werden, sofern keine Ausnahme greift.

Benötige ich eine Unternehmenskarte für einen Transporter über 2,5 t?

Für einen Transporter oder eine Fahrzeugkombination über 2,5 t und bis zu 3,5 t: ja, ab dem 1. Juli 2026, wenn dieser für den grenzüberschreitenden Güterverkehr oder Kabotage eingesetzt wird und keine Ausnahme gilt (z. B. für bestimmten Werkverkehr). Das Fahrzeug muss dann über einen intelligenten Tachographen (G2V2) verfügen und Sie benötigen eine Unternehmenskarte. Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen grundsätzlich auch im nationalen Verkehr bereits der Tachographenpflicht, sofern keine Ausnahme greift.

Wo beantrage ich eine Unternehmenskarte in Deutschland und Österreich?

In Deutschland hängt dies vom Bundesland ab – zum Beispiel beim LABO in Berlin (persönlich) oder beim LAGuS in Mecklenburg-Vorpommern (online). In Österreich beantragen Sie sie bei einer ÖAMTC- oder ARBÖ-Dienststelle.

Wie viel kostet eine Unternehmenskarte?

In Deutschland legt jedes Bundesland die Gebühr selbst fest – zum Beispiel 37 € in Berlin (32 € für jede weitere Karte) und 34 € in Mecklenburg-Vorpommern. In Österreich kostet die Unternehmenskarte 85 €.

Wie lange ist eine Unternehmenskarte gültig?

Maximal 5 Jahre. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig – in der Regel spätestens 15 Arbeitstage, bevor die Karte abläuft.

Kann ein Unternehmen mehrere Unternehmenskarten haben?

Ja. Eine Karte reicht für den gesamten Fuhrpark, aber ein Unternehmen kann mehrere besitzen – für verschiedene Standorte, für die Fernauslesung, bei der die Karte im Kartenleser im Büro bleibt, oder als Ersatzkarte. Alle Karten werden auf dasselbe Unternehmen ausgestellt.

Wie sperre ich den Tachographen mit der Unternehmenskarte?

Stecken Sie die Unternehmenskarte in den Tachographen und wählen Sie im Menü die Unternehmenssperre aus. Die genauen Schritte unterscheiden sich je nach Hersteller leicht, ziehen Sie daher das Handbuch zu Rate. Bevor Sie das Fahrzeug verkaufen oder zurückgeben, müssen Sie die Daten auslesen und die Unternehmenssperre aufheben.

Wie oft müssen die Daten des Tachographen und der Fahrerkarte ausgelesen werden?

Die Daten aus der Fahrzeugeinheit mindestens alle 90 Tage und aus der Fahrerkarte mindestens alle 28 Tage. Bewahren Sie die ausgelesenen Daten für mindestens 12 Monate auf.

Reicht es aus, Tachographendaten auszulesen und zur Archivierung zu speichern?

Nein. Die Archivierung erfüllt zwar die Aufbewahrungspflicht, jedoch nicht die Kontrollpflicht gegenüber den Fahrern. Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 muss der Unternehmer die Arbeit der Fahrer organisieren, die Fahrer anweisen und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrtunterbrechungen regelmäßig überprüfen – in der Praxis durch die Auswertung der ausgelesenen Daten. TAGRA erleichtert dies, indem Verstöße automatisch markiert werden.

Unser Unternehmen hat seinen Sitz in Österreich, der Schweiz oder Luxemburg – wo beantragen wir die Unternehmenskarte?

Österreich: bei einer ÖAMTC- oder ARBÖ-Dienststelle, 85 €. Schweiz: beim Bundesamt für Strassen (ASTRA), online für CHF 70 oder auf Papier für CHF 85. Luxemburg: bei der SNCA mit einem vom Verkehrsleiter unterzeichneten Papierformular, 74 € pro Karte.